Anbieter von Hausakte365 ist:
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Hausakte365 zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist, wer sich für Hausakte365 registriert – insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, selbstverwaltende Eigentümer und gewerbliche Hausverwaltungen.
Hausakte365 ist eine im Internet bereitgestellte Anwendung (Software as a Service) zur Verwaltung von Unterlagen und Abläufen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrages zur Nutzung über das Internet bereit und speichert die vom Kunden eingestellten Daten.
Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und dabei einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vertragliche Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Eine Übertragung der Software an den Kunden findet nicht statt. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.
Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsberatung. Die Anwendung unterstützt bei der Verwaltung; die Verantwortung für die Richtigkeit von Abrechnungen, Beschlüssen und sonstigen Unterlagen liegt beim Kunden.
Die Darstellung der Anwendung auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Zugang einrichtet und dies dem Kunden bestätigt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
Nach der Registrierung kann der Kunde Hausakte365 für drei Monate kostenlos nutzen. Die Testphase beginnt mit der Einrichtung des Zugangs. Zahlungsdaten sind für die Testphase nicht erforderlich.
Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf ruht der Zugang, bis der Kunde ein Abonnement abschließt. Die Daten des Kunden bleiben erhalten und werden nach Maßgabe von § 10 aufbewahrt.
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten der jeweils verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft:
| Wohneinheiten | Preis je Einheit und Monat |
|---|---|
| 1 bis 10 | 1,99 € |
| 11 bis 30 | 1,49 € |
| ab 31 | 0,99 € |
Die Staffel wird gestaffelt berechnet: Für die ersten zehn Einheiten gilt der erste Preis, für die folgenden Einheiten der jeweils niedrigere. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gewährt der Anbieter einen Nachlass von 20 % auf den Jahresbetrag.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
Die Vergütung ist im Voraus fällig – bei monatlicher Zahlung zu Beginn des Monats, bei jährlicher Zahlung zu Beginn des Vertragsjahres. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Ändert sich die Anzahl der Wohneinheiten, wird die Vergütung ab dem folgenden Abrechnungszeitraum angepasst. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl der Einheiten aktuell zu halten.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die Daten bleiben währenddessen erhalten.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei monatlicher Zahlung kann er von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Frist einen Monat zum Ende des Vertragsjahres.
Während der Testphase kann der Kunde jederzeit ohne Frist kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Anwendung für rechtswidrige Zwecke nutzt oder trotz Mahnung mit zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
Verletzt der Kunde diese Pflichten, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen – es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst durchgehende Verfügbarkeit der Anwendung, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Anwendung wegen Wartungsarbeiten, notwendiger Sicherheitsmaßnahmen oder aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere Störungen bei Vorleistern, Ausfälle des Internets oder höhere Gewalt. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie in nutzungsschwache Zeiten.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet – insbesondere Daten der Wohnungseigentümer –, geschieht dies im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrages und wird mit ihm geschlossen. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich; auf Wunsch stellt der Anbieter eine unterschriebene Fassung zur Verfügung.
Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung.
Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Diese Sicherung ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden. Dem Kunden wird empfohlen, wichtige Unterlagen zusätzlich außerhalb der Anwendung aufzubewahren.
Nach Beendigung des Vertrages kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang abrufen und herunterladen. Danach werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde kann die Löschung auch vorher verlangen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Anbieter darf diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen oder an gestiegene Kosten erforderlich ist. Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.
Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.